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Spitex Statistik 2025: Datenaufbereitung, Import/Export


«Steiner Spitex-Beratung RehabNET» bietet für Spitex aller Kantone

kompetente, kundenfreundliche und zuverlässig Unterstützung an.

 

Die Angebote:

Datentransfer «VeruA Export  ·➤  Import Statistik-Plattform»

«Steiner Spitex-Beratung RehabNET» berechnet den «Übrigen Aufwand D210»

(Klicken Sie auf das von Ihnen gewünschte Thema)

 

VeruA Export-Datei: Per E-Mail bequem zu «Steiner Spitex-Beratung RehabNET»

Angebot: Daten aus VeruA exportieren, Import in Statistik-Plattform

Für alle VeruA-BenutzerInnen besteht für die Statistik 2025 die Möglichkeit, ihre aktuellen und vollständigen Statistik-Daten per E-Mail an «Steiner Spitex-Beratung RehabNET» zu senden. Nach Vorauszahlung der Bearbeitungsgebühr wird Herr Steiner diese Daten weiter aufbereiten und anschliessend auf die GD-Plattform (Kt ZH) oder auf die BfS-Plattform (alle andern Kantone) übertragen.

Ihr Vorteil: «Steiner Spitex-Beratung RehabNET» analysiert für Sie alle Warnungen und Fehlermeldungen, nimmt allfällige Korrekturen vor, oder begründet bei Bedarf alle Besonderheiten in Ihren Daten. Somit müssen Sie die vielen Anleitungen und Vorgaben zur Spitex-Statistik nicht lesen!

Interessiert? Dann senden Sie Ihren VeruA-Export an: spitexsupport@rehabnet.ch

Vorgehen: Das Angebot von «Steiner Spitex-Beratung RehabNET» zum Import von VeruA-Daten (pdf-Datei) finden Sie hier als pdf-Datei zum Herunterladen. In diesem Angebot gibt es eine bebilderte Anleitung zum Export der aktuellen Statistikdaten.

Sobald Herr Steiner Ihre Spitex-Daten erhalten hat, prüft er die Vorauszahlung. Ist Ihre Bearbeitungsgebühr bereits eingegangen, dann werden Ihre Daten auf die entsprechende Plattform übertragen.

Voraussetzung Zugangsdaten: «Steiner Spitex-Beratung RehabNET» muss im Besitz Ihrer Zugangsdaten sein. Dies braucht eine Absprache per Mail oder am Telefon, da besonders das Login auf der BfS-Plattform aus Sicherheitsgründen sehr aufwändig ist. Ohne Ihre Zugangsdaten kann «Steiner Spitex-Beratung RehabNET» Ihre Daten NICHT importieren !

 

Bearbeitungsgebühr für den VeruA-Import

Für die Einzahlung an «Steiner Spitex-Beratung RehabNET» benutzen Sie ganz einfach die Bank-Angaben auf dem nebenstehenden pdf-Angebot.

    Gebühr: CHF 240.- (keine MwSt. fällig)

Dieses Sonderangebot kann nur wegen Vorauszahlung so attraktiv gehalten werden. Für die Vorauszahlung können Sie z.B. das nachfolgenden pdf verwenden:

QR-Einzahlungsschein VeruA-Import   pdf-Icon für QR-Einzahlungsschein VeruA-Import

 

 

 

Text-Datei mit Export Spitex Daten

Info zur Export-Datei:
So etwa sieht Ihr VeruA-Export aus.


Das Angebot:
    Import von
    VeruA-Daten
  pdf-Icon für Angebot VeruA-Import der Spitex Statistik

Fragen?
Tel: +41 44 384 90 96

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«Steiner Spitex-Beratung RehabNET» berechnet den «Übrigen Aufwand D210»

Es ist aufwändig sich zu merken, welche Ausgaben (inkl. Abschreibungen) genau zum «Übrigen Aufwand D210» der Spitex-Statistik gehören. Wenn Sie hier keine Zeit verlieren möchten, kann Herr Steiner für Sie den «Übriger Aufwand D210» gemäss Definition des Bundesamtes für Statistik berechnen.

Alles was hierzu benötigt wird ist eine «aktuelle Erfolgsrechnung», oder eine gleichwertige Zusammenstellung der Aufwände für das entsprechende Statistik-Jahr.

In der Regel benötigt hier Herr Steiner inkl. E-Mail Kommunikation weniger als eine Stunde, so dass ein Kostendach von CHF 190.- garantiert werden kann.

 

 

Spitex-Statistik 1:1 Workshop

Info: «Übriger Aufwand» und «Personal-Aufwand» für die Spitex-Statistik lässt sich aus der Erfolgsrechnung (meist von Treuhand-Büro erstellt) berechnen.

Vorlage «Übriger Aufwand D210» für
Selbstständigerwerbende Pflegefachpersonen

Herr Steiner stellt Ihnen nebenstehend eine pdf-Vorlage zur Berechnung des «Übrigen Aufwandes D210» kostenlos zur Verfügung.

Es handelt sich dabei um ein fiktives Beispiel, das aber typische Ausgaben von Selbstständigerwerbende Pflegefachpersonen (SEPFP) umfasst. Ersetzen Sie die im Beispiel angeführten Zahlen mit den eigenen Zahlen zum entsprechenden Statustikjahr. Voraussetzung: Sie führen als SEPFP eine Finanzbuchhaltung (FiBu), welche alle Kosten des Statistikjahres enthält.

 

Steiner-Spitex-Beratung RehabNET: Excel Berechnung fiktiv für D210

Für eine grössere Ansicht bitte auf das Bild oben klicken!

PDF-Vorlage: Berechnung
«Übriger Aufwand D210»
     pdf-Icon für fiktive Beispiel zur Berechnung des «Übrigen Aufwandes D210» bei SEPFP

Zusammenhang D200 «BfS-Bruttolohn»
und steuerlicher Geschäftsgewinn

Der «BfS-Bruttolohn (D200)» der selbstständigen Pflegefachpersonen ist kein steuerlicher Gewinn, sondern ein statistisches Reineinkommen. In der Spitex-Statistik müssen gemäss Vorgabe alle geschäftlichen Aufwände bereits bereinigt sein – mit einer wichtigen Ausnahme: Säule-3a Beiträge.

Da Säule-3a Beiträge statistisch in D210 als «Übriger Aufwand» erfasst werden, steuerlich jedoch privat sind, müssen die Säule-3a Beiträge für die Steuerberechnung wieder zu D200 hinzu addiert werden. Erst danach können sie als privater Vorsorgeabzug in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Das beiliegende PDF erläutert die Zusammenhänge nochmals im Detail und enthält ein realistisches Rechenbeispiel zur Ermittlung des steuerlich korrekten Geschäftsgewinns.

 

 

 

Zusammenhang D200, D210 u. stuerl. Geschäftsgewinn

Für eine grössere Ansicht bitte auf das Bild oben klicken!

PDF-Info: «BfS-Lohn (D200)»
u. steuerlicher Geschäftsgewinn
     pdf-Icon für Zusammenhang d200 von SEPFP u. steuerl. Geschäftsgewinn

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