Definition gemäss Spitex-FM Teil 5 (BeBu):
Als «geleistete Stunden» gelten alle produktiven Stunden, die Mitarbeitende effektiv für eine Tätigkeit aufgewendet haben – entweder:
- Direkt verrechenbar (z. B. Pflegeeinsätze, Hauswirtschaft, Beratung)
- Indirekt notwendig (z. B. Rapportieren, Weiterbildung, interne Besprechungen)
Diese Stunden müssen rapportiert und dokumentiert sein. Sie bilden die Grundlage für die Zuweisung der Lohnkosten auf die verschiedenen Leistungsarten.
Nicht zu den geleisteten Stunden gehören:
- Pausen
- Ferien
- Feiertage
- Krankheit
- Unfall
- Mutterschaft
- Unbezahlte Absenzen
Diese Zeiten gelten als nicht produktiv und werden in der Kostenrechnung nicht als geleistete Stunden gezählt – auch wenn sie lohnrelevant sind.
Fazit:
Geleistete Stunden = produktive Zeit mit Leistungsbezug. Die Kostenrechnung rechnet mit effektiv rapportierten Stunden, nicht mit Vertragswerten oder Abwesenheiten.